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Wer ist das ausführende Luftfahrtunternehmen bei Code-share-Flügen?

Für die Passivlegitimation ist bei einem Code-Share-Flug nicht entscheidend, welches Luftfahrtunternehmen den Beförderungsvertrag mit dem Reisenden geschlossen hat, sondern welches Unternehmen den Flug durchgeführt hat bzw. hätte durchführen sollen.

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