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Wer ist das ausführende Luftfahrtunternehmen bei Code-share-Flügen?Für
die Passivlegitimation ist bei einem Code-Share-Flug nicht entscheidend,
welches Luftfahrtunternehmen den Beförderungsvertrag mit dem Reisenden
geschlossen hat, sondern welches Unternehmen den Flug durchgeführt
hat bzw. hätte durchführen sollen.
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