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Flugannullierung - Ausgleichsanspruch auch bei nicht EU-Unternehmen?Sollte
ein Flug in einem Mitgliedsstaat der EU angetreten werden, so besteht seitens
des Reisenden auch gegen ein außerhalb der EU ansässiges Luftfahrtunternehmen
ein Ausgleichsanspruch wegen Nichtbeförderung.
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