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Kofferinhalt verloren - Beschädigung?a)
Es liegt eine Beschädigung i. S. von Art. 31 Abs. 2 MÜ vor, wenn
der Inhalt eines Reisegepäckstücks teilweise verloren wurde.
Der Verlust unterliegt somit einer Anzeigepflicht, die auch dann nicht
entfällt, wenn der Luftfrachtführer von einer Beschädigung
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