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Gegenstände bei Sicherheitskontrolle sichergestellt - Fluggesellschaft haftet nicht

Wurden im Rahmen der üblichen Flughafen-Sicherheitskontrollen Gegenstände (vorliegend: Schlagstöcke) sichergestellt, ohne daß fest steht, daß die Gegenstände in die Obhut der transportierenden Fluggesellschaft gelangt sind, so kann von der Fluggesellschaft kein Schadensersatz verlangt
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