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Gegenstände bei Sicherheitskontrolle sichergestellt - Fluggesellschaft haftet nichtWurden
im Rahmen der üblichen Flughafen-Sicherheitskontrollen Gegenstände
(vorliegend: Schlagstöcke) sichergestellt, ohne daß fest steht,
daß die Gegenstände in die Obhut der transportierenden Fluggesellschaft
gelangt sind, so kann von der Fluggesellschaft kein Schadensersatz verlangt
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