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Flugannullierung - keine Unterbringung im Hotel?
Ein Fluggast kann die Kosten einer selbst beschafften Unterkunft als Schadensersatz geltend machen, wenn er nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nach einer Flugannullierung einen Anspruch auf eine Hotelunterbringung hat und das Luftfahrtunternehmen die Unterbringung verweigert. Ein Schadensersatzanspruch besteht allerdings dann nicht, wenn der Fluggast keine solchen Kosten hatte.

AG Erding, 15.11.2006 - Az: 4 C 661/06