| Flugannullierung - keine Unterbringung im Hotel? |
| Ein
Fluggast kann die Kosten einer selbst beschafften Unterkunft als Schadensersatz
geltend machen, wenn er nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nach einer
Flugannullierung einen Anspruch auf eine Hotelunterbringung hat und das
Luftfahrtunternehmen die Unterbringung verweigert. Ein Schadensersatzanspruch
besteht allerdings dann nicht, wenn der Fluggast keine solchen Kosten hatte.
AG Erding, 15.11.2006 - Az: 4 C 661/06 |