|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |FLÜGE|
Flugänderung per SMS übermittelt
Eine Fluggesellschaft, die behauptet, einen Reisenden mittels einer SMS über eine Flugänderung informiert zu haben, ist verpflichtet, darzulegen, daß diese Mitteilung derart in den Empfangsbereich des Reisenden gelangte, daß dieser unter normalen Umständen in der Lage war, den Erklärungsinhalt zur Kenntnis zu nehmen.

AG Frankfurt/Main, 9.10.2006 - Az: 32 C 1788/06