| 2 1/2 Stunden später startender Ersatzflug - Annullierung? |
| Bei
der Prüfung einer Flugannullierung ist keine Berücksichtigung
des Zeitfaktors im Artikel 2 Abs. 1 der EGVO-261/2004 vorgesehen. Wird
ein Flug mit dem Vermerk "due to fog cancelled" nicht durchgeführt
und erfolgt die Beförderung 2 1/2 Stunden später mit einem anderen
Flugzeug, so handelt es sich um eine Annullierung und nicht etwa um eine
Verspätung. Dies gilt zumindest für den Fall, daß der Ersatzflug
gem. Flugnummer von einem anderen Luftfahrtunternehmen durchgeführt
wurde und im Gegensatz zum ursprünglich gebuchten Direktflug auch
eine Zwischenlandung mit Maschinenwechsel beinhaltet.
AG Frankfurt/Main, 31.8.2006 - Az: 30 C 1370/06 - 25 |