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Anschlußflug verpaßt, weil sich der Zubringer verspäteteWird
ein Anschlußflug verpaßt, weil der Zubringerflug verspätet
war, so kann die Fluggesellschaft grundsätzlich für den Schaden
haftbar gemacht werden - rechtlich liegt in diesem Fall ein "Flugausfall"
vor. Werden alle Flüge beim Reiseveranstalter gebucht, so haftet dieser
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