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Anschlußflug verpaßt, weil sich der Zubringer verspätete

Wird ein Anschlußflug verpaßt, weil der Zubringerflug verspätet war, so kann die Fluggesellschaft grundsätzlich für den Schaden haftbar gemacht werden - rechtlich liegt in diesem Fall ein "Flugausfall" vor. Werden alle Flüge beim Reiseveranstalter gebucht, so haftet dieser
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