| Flugannullierung, wenn 22 Stunden später abgeflogen wird |
| Es
liegt eine Annullierung vor, wenn sich der Abflug eines Flugzeuges um 22
Stunden verschiebt. Eine Verspätung liegt in diesem Fall nicht mehr
vor, da eine solche Verschiebung rechtlich als Absage zu werten ist. Dem
Passagier steht daher eine entsprechende Ausgleichszahlung zu.
AG Frankfurt/Main, 12.10.2006 - Az: 30 C 1726/06-75 |