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Flugannullierung, wenn 22 Stunden später abgeflogen wird
Es liegt eine Annullierung vor, wenn sich der Abflug eines Flugzeuges um 22 Stunden verschiebt. Eine Verspätung liegt in diesem Fall nicht mehr vor, da eine solche Verschiebung rechtlich als Absage zu werten ist. Dem Passagier steht daher eine entsprechende Ausgleichszahlung zu.

AG Frankfurt/Main, 12.10.2006 - Az: 30 C 1726/06-75