Wird
ein Flug wegen eines Streiks gestrichen, so haben die betroffenen Reisenden
Anspruch auf Schadensersatz, sofern der Streik des eigenen Personals für
die Fluggesellschaft kein außergewöhnlicher Umstand war. Dies
wäre z.B. dann der Fall, wenn es sich um einen spontanen Streik handeltet,
auf den sich nicht vorbereitet werden konnte. Maßgeblich ist, ob