| EU-Fluggastrechte auch auf Pauschalreisen |
| Auch
dann, wenn Flüge im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurden und
sich die Abflugzeiten ändern, gelten die Rechte für Fluggäste
(Artikel 7 der EU-Verordnung 261/2004). Die EU-Verordnung unterscheidet
nicht zwischen Reiseveranstalter und Fluggesellschaft. Kommt es zu einer
Änderung von Anoder Abreise durch den Veranstalter, so kann der Reisende
die gleichen Rechte (Ausgleichszahlung) wie bei Verlegung des Fluges durch
das Luftfahrtunternehmen geltend machen.
AG Rüsselsheim - Az: 3 C 1127/05 |