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EU-Fluggastrechte auch auf Pauschalreisen

Auch dann, wenn Flüge im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurden und sich die Abflugzeiten ändern, gelten die Rechte für Fluggäste (Artikel 7 der EU-Verordnung 261/2004). Die EU-Verordnung unterscheidet nicht zwischen Reiseveranstalter und Fluggesellschaft. Kommt es zu einer Änderung von Anoder Abreise durch den Veranstalter, so kann der Reisende die gleichen Rechte (Ausgleichszahlung) wie bei Verlegung des Fluges durch das Luftfahrtunternehmen geltend machen.
AG Rüsselsheim - Az: 3 C 1127/05
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