Sehen
die Allgemeinen Beförderungsbedingungen einer Fluggesellschaft vor,
daß ein Flugticket nur in der gebuchten Reihenfolge „abgeflogen“
werden kann und bei Nichteinhaltung der Reihenfolge die nachfolgenden Streckenabschnitte
verfallen, so stellt dies eine unangemessene Benachteiligung des Reisenden