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EU-Verordnung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste sind gültigDie
Artikel 5, 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame
Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für
Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder
großer Verspätung von Flügen diskriminieren die Niedrigpreis-Fluggesellschaften
nicht.
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