| EU-Verordnung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste sind gültig |
| Die
Artikel 5, 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame
Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für
Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder
großer Verspätung von Flügen diskriminieren die Niedrigpreis-Fluggesellschaften
nicht.
EuGH, 10.1.2006 – Az: C-344/04 |