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EU-Verordnung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste sind gültig

Die Artikel 5, 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen diskriminieren die Niedrigpreis-Fluggesellschaften nicht.
EuGH, 10.1.2006 – Az: C-344/04 
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