![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Flughafensteuern und Sicherheitsgebühren sind zu beziffern!Wird
bei der Nennung des Preises eines Linienfluges zwar auf Flughafensteuern
und Sicherheitsgebühren hingewiesen, diese jedoch nicht konkret beziffert
und somit gegen die Preisangabenverordnung verstoßen, so liegt ein
Verstoß gegen § 1 UWG vor.
|