| Keine Hinweispflicht auf Thromboserisiko im Flugzeug! |
| Ein
den Sitzplatz freiwillig wechselnder Passagier muß nicht auf ein
möglicherweise erhöhtes Thromboserisko am neuen Sitzplatz mit
weniger Beinfreiheit hingewiesen werden. Durch den freiwilligen Sitzplatzverzicht
sind die Risiken und Folgen dieser Entscheidung vom Passagier zu tragen.
Da der Betroffene vorliegend selbst an einem Flughafen arbeitet und nur
aufgrund seiner Ausbildung auf dem fraglichen Sitzplatz im Cockpit mitfliegen
durfte, hätte dem Passagier das Thromboserisiko ohnehin bewußt
sein müssen.
Der Passagier scheiterte daher mit seiner Forderung nach 3.450 Euro, da er eine Thrombose aufgrund der beengten Sitzposition erlitten habe. AG Duisburg - Az: 6 C 2662/04 (nicht rechtskräftig) |