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Keine Hinweispflicht auf Thromboserisiko im Flugzeug!
Ein den Sitzplatz freiwillig wechselnder Passagier muß nicht auf ein möglicherweise erhöhtes Thromboserisko am neuen Sitzplatz mit weniger Beinfreiheit hingewiesen werden. Durch den freiwilligen Sitzplatzverzicht sind die Risiken und Folgen dieser Entscheidung vom Passagier zu tragen. Da der Betroffene vorliegend selbst an einem Flughafen arbeitet und nur aufgrund seiner Ausbildung auf dem fraglichen Sitzplatz im Cockpit mitfliegen durfte, hätte dem Passagier das Thromboserisiko ohnehin bewußt sein müssen.
Der Passagier scheiterte daher mit seiner Forderung nach 3.450 Euro, da er eine Thrombose aufgrund der beengten Sitzposition erlitten habe.

AG Duisburg - Az: 6 C 2662/04 (nicht rechtskräftig)