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Gepäck verloren – Airline haftet
Es besteht Anspruch auf Ersatz durch die Fluggesellschaft, wenn ein Koffer nach einem Flug geöffnet oder beschädigt zurückerhalten wird. Es ist hierbei unerheblich, ob eine absichtliche Öffnung mit Gewaltanwendung oder ein Sturz ursächlich ist. Ein anderes gilt nur, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, das diese die Schadensursache nicht zu verantworten hat.

OLG Köln – Az: 22 U 145/04