| Gepäck verloren – Airline haftet |
| Es
besteht Anspruch auf Ersatz durch die Fluggesellschaft, wenn ein Koffer
nach einem Flug geöffnet oder beschädigt zurückerhalten
wird. Es ist hierbei unerheblich, ob eine absichtliche Öffnung mit
Gewaltanwendung oder ein Sturz ursächlich ist. Ein anderes gilt nur,
wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, das diese die Schadensursache
nicht zu verantworten hat.
OLG Köln – Az: 22 U 145/04 |