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Bei Flugpreis gehört die Mehrwertsteuer dazu

Gewerbetreibende - auch im Internet - müssen Endpreise angeben. Somit ist die Angabe eines Nettopreises zzgl. Steuern und Gebühren einer Fluggesellschaft wettbewerbswidrig. Zwar gehen Verbraucher davon aus, daß zum Flugticketpreis noch Luftsicherungsgebühr und Flughafensteuer hinzukommen, nicht jedoch die Mehrwertsteuer.

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