| 90 Minuten vor Abflug eintreffen |
| Die
Regelung über den Zeitabstand von 90 Minuten zwischen vorgeschriebener
Eintreffzeit der Pasagagiere und vorgesehenem Abflug von Chartermaschinen
ist mit den Geboten von Treu und Glauben vereinbar. Dies dient einer möglichst
hohen Auslastung des Flugzeuges und soll das rechtzeitige Check-In von
Wartelisten-Passagieren ermöglichen.
OLG Düsseldorf - Az: 18 U 190/92 |