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90 Minuten vor Abflug eintreffen
Die Regelung über den Zeitabstand von 90 Minuten zwischen vorgeschriebener Eintreffzeit der Pasagagiere und vorgesehenem Abflug von Chartermaschinen ist mit den Geboten von Treu und Glauben vereinbar. Dies dient einer möglichst hohen Auslastung des Flugzeuges und soll das rechtzeitige Check-In von Wartelisten-Passagieren ermöglichen.

OLG Düsseldorf - Az: 18 U 190/92