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Flug vorverlegt - Schadensersatz, wenn die Fluggäste sich nicht rückmelden?Ohne
zwingenden Grund kann ein Luftfrachtführer die Rückflugzeit nicht
vorverlegen. Haben Fluggäste, die an dem Flug aufgrund ihrer Unkenntnis
der Vorverlegung nicht teilnehmen konnten, Schadensersatz gefordert, so
kann sich der Luftfrachtführer nicht auf die ausstehende Rückbestätigung
des Fluggastes berufen. Diese dient nämlich ausschließlich der
Auslastung der Flugkapazität.
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