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Flug vorverlegt - Schadensersatz, wenn die Fluggäste sich nicht rückmelden?

Ohne zwingenden Grund kann ein Luftfrachtführer die Rückflugzeit nicht vorverlegen. Haben Fluggäste, die an dem Flug aufgrund ihrer Unkenntnis der Vorverlegung nicht teilnehmen konnten, Schadensersatz gefordert, so kann sich der Luftfrachtführer nicht auf die ausstehende Rückbestätigung des Fluggastes berufen. Diese dient nämlich ausschließlich der Auslastung der Flugkapazität.

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