| Kann randalierender Fluggast abgewiesen werden? |
| Im
vorliegenden Fall hatte sich der Passagier auf einem Langstreckenflug von
Mauritius nach München in der "Comfort" Klasse mit Champagner betrunken
und dann randaliert sowie Passagiere und Personal belästigt.
Ein Passagier musste den Flug in der Economy Klasse fortsetzen, um weitere Streitigkeiten mit dem Betrunkenen zu vermeiden. Dieser konnte entsprechend Zeugenaussagen beim Check-In für den Anschlußflug nicht mehr aufrecht stehen. Die Fluggesellschaft schloß den Kläger vom Weiterflug aus. Zu Recht, wie das Gericht entschied. AG Frankfurt - AZ: 31 C 838/02-83 |