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Anspruch auf nebeneinander liegende Plätze im Flugzeug?

Pauschalreisende haben keinen Anspruch darauf, nebeneinader liegende Plätze im Flugzeug zu erhalten. Dies gilt auch bei Familien mit Kleinkindern.
Im vorliegenden Fall hatten die Kläger getrennte Sitzplätze erhalten. Da üblicherweise die Plätze in der Reihenfolge des Check-Ins vergeben werden und die Kläger zu den letzten gehörten, die das Gepäck am Check-In Schalter aufgaben, bestand kein Anspruch auf eine andere Sitzplatzverteilung.
AG Düsseldorf - AZ: 50 C 18568/01
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