AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Anzeigetafel muss man lesen!

Erscheint ein Reisender deshalb nicht rechtzeitig am Abfertigungsschalter einer Fluggesellschaft, weil er auf der Anzeigetafel am Flughafen nach dem Namen der die Beförderung ausführenden Fluggesellschaft sucht und nicht nach der Kombination aus Airline-Kürzel und Flugnummer, beruht der Umstand, daß er den gebuchten Flug nicht antreten konnte, nicht auf einer positiven Vertragsverletzung der Fluggesellschaft. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die erforderlichen Angaben (Airline-Kürzel und Flugnummer) dem Flugschein hätten entnommen werden können. Dann hat die Fluggesellschaft alles erforderliche getan, um einem Durchschnittsreisenden das Erreichen des Fluges möglich zu machen.
AG Bad Homburg, 21. September 2001 - Az: 2 C 1001/01 
Fundstelle: RRa 2001, 229 (red. Leitsatz und Gründe)
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von DIE ZEIT und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Reiserecht  | Nach Oben