| Kein Babykörbchen im Flugzeug |
| Wenn
der Reiseveranstalter dem Reisenden die falsche Auskunft erteilt, bei einem
Flug von Frankfurt nach Mauritius befinde sich eine Sitzreihe mit Babykörbchen
im Flugzeug und der Reisende deshalb keine Möglichkeit hat, sein Baby
während des Fluges in einem Korb abzulegen, steht ihm ein Schadensersatzanspruch
von 5% des Reisepreises zu.
Amtsgericht
München, Urteil vom 17. 4.2001 - 111 C 1778/01
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