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Kein Babykörbchen im Flugzeug
Wenn der Reiseveranstalter dem Reisenden die falsche Auskunft erteilt, bei einem Flug von Frankfurt nach Mauritius befinde sich eine Sitzreihe mit Babykörbchen im Flugzeug und der Reisende deshalb keine Möglichkeit hat, sein Baby während des Fluges in einem Korb abzulegen, steht ihm ein Schadensersatzanspruch von 5% des Reisepreises zu.

Amtsgericht München, Urteil vom 17. 4.2001 - 111 C 1778/01
Quelle: NJW RR 2001,1497