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Alkoholisierte Fluggäste müssen nicht befördert werden
Wenn ein alkoholisierter Reisender vor dem Abflug vom Flugkapitän von Bord gewiesen wird, hat er jedenfalls dann keine Ansprüche wegen Reisemängeln, wenn der Kapitän in Ausübung seiner Bordgewalt handelt und den Reisenden vor den Gesundheitsgefahren schützen will, die sich aus der Alkoholisierung in Verbindung mit der Flughöhe ergeben.

LG Bonn, Urt. v.7.6.2000 - 5 S 18/00
Quelle: NJW-RR 2001, 1066