Alkoholisierte
Fluggäste müssen nicht befördert werden
Wenn
ein alkoholisierter Reisender vor dem Abflug vom Flugkapitän von Bord
gewiesen wird, hat er jedenfalls dann keine Ansprüche wegen Reisemängeln,
wenn der Kapitän in Ausübung seiner Bordgewalt handelt und den
Reisenden vor den Gesundheitsgefahren schützen will, die sich aus
der Alkoholisierung in Verbindung mit der Flughöhe ergeben.