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Bearbeitungsgebühr darf nicht zu hoch sein

Ein Luftfahrtunternehmen, das einem Reisenden für sein abhanden gekommenes Orginalticket ein Ersatzticket ausstellt, darf dafür nur eine Bearbeitungsgebühr von DM 50,-  (und nicht DM 120,-!) verlangen.
AG Düsseldorf, Urteil v. 5.1.2000 – 25 C 14114/99
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