| Bearbeitungsgebühr darf nicht zu hoch sein |
| Ein
Luftfahrtunternehmen, das einem Reisenden für sein abhanden gekommenes
Orginalticket ein Ersatzticket ausstellt, darf dafür nur eine Bearbeitungsgebühr
von DM 50,- (und nicht DM 120,-!) verlangen.
AG Düsseldorf, Urteil v. 5.1.2000 – 25 C 14114/99 |