| Gepäck verloren - Fluggesellschaft haftet |
| Geht
auf einer Flugreise das Gepäck eines Passagieres verloren, so kann
dieser den Ersatz der verlorenen Kleidungsstücke oder sonstiger Gegenstände
in Geld einfordern. Der Passagier kann darüber hinaus auch die Kosten
für neu angeschaffte Kleidungsstücke verlangen, die er am Urlaubsort
benötigt.Dieser Anspruch besteht gegenüber der Fluggesellschaft
auch dann, wenn das Gepäck später wieder auftaucht.
AG München 211 C37754/99 |