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Gepäck verloren - Fluggesellschaft haftet
Geht auf einer Flugreise das Gepäck eines Passagieres verloren, so kann dieser den Ersatz der verlorenen Kleidungsstücke oder sonstiger Gegenstände in Geld einfordern. Der Passagier kann darüber hinaus auch die Kosten für neu angeschaffte Kleidungsstücke verlangen, die er am Urlaubsort benötigt.Dieser Anspruch besteht gegenüber der Fluggesellschaft auch dann, wenn das Gepäck später wieder auftaucht.

AG München 211 C37754/99