Ein
Urlauber hatte für seine Ägyptenreise einen Aufpreis bezahlt,
um mit der deutschen Charterlinie Condor zu fliegen. Kurzfristig wurde
er aber in ein Flugzeug einer ägyptischen Airline gesetzt. Mit dieser
Linie verzögerte sich überdies der Hinflug um zehn Stunden, den
Rückflug musste er sieben Stunden früher antreten. Der Reisende
klagte und das Gericht sprach ihm DM 488 zu.