Modernisiertes
Ferienhaus mit zwanzig Jahre altem Bad?
Im
vorliegenden Fall wurde ein Ferienhaus im Reiseprospekt als modernisiert
beschrieben. Das Bad war jedoch bereits zwanzig Jahre alt und wies erhebliche
Mängel auf. Darüber hinaus war die Schlafkammer lediglich durch
einen Perlenvorhang von der Küche getrennt. Dies stellt eine erhebliche
Abweichung von der Beschreibung dar, die zur Minderung des Reisepreises
i.H.v. 20% berechtigt.