| Ferienwohnung unfertig - Kündigung rechtmäßig |
| Es
ist von einem Reisenden nicht hinzunehmen, daß die Immobilie, in
der sich die gebuchte Ferienwohnung befindet, unfertig ist. Dies berechtigt
zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. Reisende können davon
ausgehen, daß das komplette Objekt bei Anreise fertiggestellt ist.
Ein anderes würde nur dann gelten, wenn in der Angebotsbeschreibung
auf diesen Umstand hingewiesen würde.
Im vorliegenden Fall befanden sich auf dem Gelände Baugeräte, Bauschutt und Abfälle. Des weiteren ragten spitze Metallstücke aus dem Beton, den Treppen fehlte das Geländer und im Garten befanden sich unter Pflanzen versteckte Löcher, über die man stolpern konnte. Daher kam im vorliegenden Fall erschwerend hinzu, daß die gebuchten Räume nicht gefahrlos zu erreichen waren. Der Anbieter mußte den Reisenden aufgrund der vorliegenden Umstände das gezahlte Geld erstatten. AG Düren - Az: 46 C 619/05 |