Bahn
zu spät, Flieger weg - haftet der Veranstalter?
Der
Reisende ist selber für seine rechtzeitige Ankunft am Flughafen verantwortlich,
wenn ihm vom Veranstalter für die Anfahrt eine Bahnfahrkarte ohne
feste Zeiten zur Verfügung gestellt wurde. Kommt es zu einer Zugverspätung
und erreicht der Reisende daher den Abfertigungsschalter zu spät,
so haftet der Veranstalter nicht für die angefallene Stornogebühr
i.H.v. vorliegend 90%.