Verspricht ein Veranstalter für ein Wintersportgebiet absolute Schneesicherheit, können Urlauber einen Teil des Reisepreises zurückverlangen, falls Schneemangel herrscht. Wird im Katalog Ganzjahres- Skilauf zugesichert und liegt dann kein Schnee, handelt es sich um einen Reisemangel.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Reiserecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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