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Geld zurück bei Schneemangel
Verspricht ein Veranstalter
für ein Wintersportgebiet absolute Schneesicherheit, können Urlauber
einen Teil des Reisepreises zurückverlangen, falls Schneemangel herrscht.
Wird im Katalog Ganzjahres- Skilauf zugesichert und liegt dann kein Schnee,
handelt es sich um einen Reisemangel.
Das Amtsgericht München hat
Reisenden in einem entsprechenden Fall ein Viertel des Reisepreises als
Minderung zugesprochen. Zudem hat der Reiseveranstalter nach einem Urteil
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