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Geld zurück bei Schneemangel
Verspricht ein Veranstalter für ein Wintersportgebiet absolute Schneesicherheit, können Urlauber einen Teil des Reisepreises zurückverlangen, falls Schneemangel herrscht. Wird im Katalog Ganzjahres- Skilauf zugesichert und liegt dann kein Schnee, handelt es sich um einen Reisemangel.

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