AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern

Für Einfuhren aus einem Nicht-EU-Land gelten grundsätzlich folgende Einfuhrbeschränkungen:

Es besteht ein Freibetrag von 430 € für die zollfreie Einfuhr von Konsumgütern, vorausgesetzt, dass die Einfuhr nicht aus kommerziellen Gründen erfolgt. Bei der Reise mit dem Auto oder der Bahn sind Waren im Wert von 300 Euro abgabefrei. Der Freibetrag ist auf 175 € herabgesetzt, falls die Reisenden jünger als 15 Jahre sind. Außerdem gibt es für gewissen Warentypen noch mengenmässige Beschränkungen wie nachfolgend aufgelistet:
Artikel Zul. Menge Mind. Alter
Zigaretten 200 St. 17
Zigarillos (max. 3 Gr.) 100 St. 17
Zigarren 50 St. 17
Rauchtabak 250 gr. 17
Spirituosen > 22% Volumenprozent Alkohol 1 L 17
Spirituosen < 22% Volumenprozent Alkohol 2 L 17
Wein 4 L 17
Bier 16 L 17

Für jede dieser Produktkategorien (Alkohol, Tabak) gilt die Befreiung vom Zoll jeweils nur für 1 Produkt. Der Wert der Waren, die in die Freibeträge laut Tabelle fallen, wird in der Gesamtsumme nicht berücksichtigt.

Reisende, die jünger sind als 17 Jahre, kommen nicht in den Genuss der Zollbefreiung für Tabakwaren und alkoholische Produkte.

Falls die Freibeträge überschritten werden, müssen die Waren und Gegenstände verzollt werden. Auf die darüber hinaus gehenden Mengen müssen die Zollgebühren bezahlt werden.

Reisende, die aus Nicht-EU-Ländern einreisen und in ihrem Gepäck Konsumgüter für einen höheren Wert als in den Freibeträgen vorgesehen mitführen, ohne die Güter verzollt zu haben, können wegen Schmuggel angezeigt werden; in diesem Fall müssen außer den Zollgebühren noch Strafen in zwei- bis zehnfacher Höhe der Zollgebühren bezahlt werden. Für jene Fälle, in denen die Beschlagnahme der Waren vorgesehen ist, kann man wieder in deren Besitz gelangen, indem man außer den Zollgebühren und der Strafe noch den Gegenwert im Moment des Freikaufs bezahlt.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von ComputerBild und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Reiserecht  | Nach Oben