Bei kurzfristig geplanten Urlaubsreisen in die USA können deutsche Staatsbürger jetzt weiterhin auch mit einem gültigen vorläufigen Reisepass (grüner Einband) reisen. Für minderjährige deutsche Staatsangehörige werden noch immer ein Kinderausweis mit Lichtbild bzw. der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils anerkannt.
Für die Beantragung des Kinderausweises oder die Eintragung der Personalien in den Reisepass eines Elternteils ist neben der Vorlage der Geburtsurkunde und zwei Lichtbildern auch die schriftliche Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten erforderlich, wenn die Sorgeberechtigten den Antrag nicht gemeinsam stellen.
Reisende, die ab dem 26.10.2004 in den USA Urlaub machen wollen und noch nicht im Besitz eines maschinenlesbaren und fälschungssicheren Reisepass sind, sollten diesen beantragen. Kinder benötigen für die Einreise in die USA dann ebenfalls einen eigenen maschinenlesbaren Europass.
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Informationen dazu sind im Internet unter
www.auswaertiges-amt.de
www.usembassy.de/travel/dindex.htm