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Mehr Rechte bei überbuchten Flügen

Reisende, die von Flughäfen in der EU abfliegen, können ab 2005 im Fall von überbuchten, verspäteten oder gestrichenen Flügen mit einer Abfindung rechnen. Eine entsprechende Verordnung über die Rechte von Fluggästen wurde vom Ministerrat und dem Europäischen Parlament verabschiedet.
Bislang waren jährlich rund 250.000 Passagiere auf Flughäfen der EU von verspäteten, gestrichenen oder überbuchten Flügen betroffen. Neben der Stärkung der Rechte von Fluggästen, dient die neue Verordnung als Abschreckung für Fluggesellschaften, ihre Flüge zu überbuchen.
Künftig
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