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Rechte bei überbuchten Flügen
Reisende,
die von Flughäfen in der EU abfliegen, können ab 2005 im Fall
von überbuchten, verspäteten oder gestrichenen Flügen mit
einer Abfindung rechnen. Eine entsprechende Verordnung über die Rechte
von Fluggästen wurde vom Ministerrat und dem Europäischen Parlament
verabschiedet.
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