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Mehr Rechte bei überbuchten FlügenReisende,
die von Flughäfen in der EU abfliegen, können ab 2005 im Fall
von überbuchten, verspäteten oder gestrichenen Flügen mit
einer Abfindung rechnen. Eine entsprechende Verordnung über die Rechte
von Fluggästen wurde vom Ministerrat und dem Europäischen Parlament
verabschiedet.
Bislang waren jährlich rund 250.000 Passagiere auf Flughäfen der EU von verspäteten, gestrichenen oder überbuchten Flügen betroffen. Neben der Stärkung der Rechte von Fluggästen, dient die neue Verordnung als Abschreckung für Fluggesellschaften, ihre Flüge zu überbuchen. Künftig Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |