Unter Time-Sharing versteht man den entgeltlichen Erwerb des Rechtes, für eine bestimmte Zeit im Jahr ein voll ausgestattetes Appartement in einer Ferienanlage oder einem Hotel bewohnen zu dürfen. Das Nutzungsrecht wird gewöhnlich auf einen gewissen Zeitraum, etwa 20, 30 oder mehr Jahre, beschränkt. Der für das Nutzungsrechts der Appartements zu entrichtende Preis bestimmt sich insbesondere nach dem vereinbarten Nutzungszeitraum sowie nach der Saison, in der das Recht der Nutzung besteht.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Reiserecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.