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Time-SharingUnter
Time-Sharing versteht man den entgeltlichen Erwerb des Rechtes, für
eine bestimmte Zeit im Jahr ein voll ausgestattetes Appartement in einer
Ferienanlage oder einem Hotel bewohnen zu dürfen. Das Nutzungsrecht
wird gewöhnlich auf einen gewissen Zeitraum, etwa 20, 30 oder mehr
Jahre, beschränkt. Der für das Nutzungsrechts der Appartements
zu entrichtende Preis bestimmt sich insbesondere nach dem vereinbarten
Nutzungszeitraum sowie nach der Saison, in der das Recht der Nutzung besteht. Zuweilen wird das Time-Sharing um einen Zusatznutzen erweitert: die Möglichkeit des Wohnungstausches. In diesen Fällen erwirbt der Rechtskäufer das zusätzliche Recht, mit Besitzern anderer Nutzungsrechte derselben Time-Sharing-Firma das Appartement zu tauschen. Wird von der Wohnungstauschoption Gebrauch gemacht, fallen allerdings in der Regel zusätzliche Tauschgebühren an. Fraglich ist, ob sich Time-Sharing-Angebote gegenüber herkömmlichem Urlaub finanziell lohnen. Der potentielle Käufer wird stets zu berücksichtigen haben, daß der auf einmal zu entrichtende Kaufpreis alternativ zinsbringend angelegt werden könnte, bzw., wenn der Kauf kreditfinanziert ist, Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |