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Time-Sharing

Unter Time-Sharing versteht man den entgeltlichen Erwerb des Rechtes, für eine bestimmte Zeit im Jahr ein voll ausgestattetes Appartement in einer Ferienanlage oder einem Hotel bewohnen zu dürfen. Das Nutzungsrecht wird gewöhnlich auf einen gewissen Zeitraum, etwa 20, 30 oder mehr Jahre, beschränkt. Der für das Nutzungsrechts der Appartements zu entrichtende Preis bestimmt sich insbesondere nach dem vereinbarten Nutzungszeitraum sowie nach der Saison, in der das Recht der Nutzung besteht.

Zuweilen wird das Time-Sharing um einen Zusatznutzen erweitert: die Möglichkeit des Wohnungstausches. In diesen Fällen erwirbt der Rechtskäufer das zusätzliche Recht, mit Besitzern anderer Nutzungsrechte derselben Time-Sharing-Firma das Appartement zu tauschen. Wird von der Wohnungstauschoption Gebrauch gemacht, fallen allerdings in der Regel zusätzliche Tauschgebühren an.
Fraglich ist, ob sich Time-Sharing-Angebote gegenüber herkömmlichem Urlaub finanziell lohnen. Der potentielle Käufer wird stets zu berücksichtigen haben, daß der auf einmal zu entrichtende Kaufpreis alternativ zinsbringend angelegt werden könnte, bzw., wenn der Kauf kreditfinanziert ist,
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