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Vorsicht beim SouvenirkaufNach
wie vor entfliehen die Deutschen dem nasskalten heimischen Winter in warme
Gefilde. Oftmals handelt es sich um weit entfernte, exotische Reiseziele,
die dazu verführen, sich mit nicht minder exotischen Souvenirs „einzudecken“.
Bei vielen Souvenirs ist allerdings Vorsicht angebracht: So dürfen
manche Kostbarkeiten wie etwa Korallen-Armbänder, Schnitzereien aus
Elfenbein oder Taschen aus Schlangenleder nicht nach Deutschland eingeführt
werden, weil durch die Einfuhr gegen das sogenannte Washingtoner Artenschutz-Abkommen
verstoßen wird.
Wer bei der Einfuhr vom Zoll erwischt wird, muss mit drastischen Strafen rechnen. Die Bußgelder, die von der Behörde verhängt werden können, können bis zu 50.000 Euro betragen. Einige Beispiele hierzu: 40 Euro „kostet“ die Einfuhr mehrerer geschützter Schneckengehäuse. Die begehrte Kroko-Handtasche muß einem schon rund 500 Euro „wert“ sein, ganz heftig „blutet“, wer ein Tigerfell mitbringt. Hierfür fallen etwa 35.000 Euro an. Damit allerdings nicht genug! Keinesfalls sollte darauf spekuliert werden, das Souvenir zwar etwas teurer, nichtsdestoweniger aber letztlich unbehelligt, in seinen Besitz bringen zu können. Denn sobald streng geschützte Arten betroffen sind, liegt eine Straftat vor, die mit Gefängnisstrafe geahndet werden kann. Die gesetzliche Höchststrafe liegt hierbei bei fünf Jahren. Behalten kann man das verbotene Souvenir keinesfalls. Es wird vom Zoll beschlagnahmt. Bestimmte Arten dürfen unter Auflagen eingeführt werden. Erforderlich ist dann allerdings eine Ausfuhrgenehmigung des betreffenden Landes sowie Einfuhrgenehmigung für Deutschland. Diese Möglichkeit wird daher für private „Souvenirjäger“ in aller Regel nicht in Betracht kommen. In Deutschland ist für die Erteilung der Genehmigung das Bundesamt für Naturschutz zuständig. Für die Erteilung der Genehmigung fallen Gebühren an. Im folgenden stellen wir eine Auswahl der unter dem Schutz des Washingtoner Artenschutz-Abkommen stehenden Tiere und Pflanzen bzw. der daraus erstellten Produkte vor:
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