Bessere Haftungsregelungen
zugunsten Seereisender
Die
Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Entscheidung
des Rates vorgelegt, durch die alle EU-Mitgliedstaaten Vertragsparteien
der neuen Übereinkunft der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation
(IMO) über Vorschriften zur Haftung von Seeverkehrsunternehmen gegenüber
Seereisenden werden. "Die Entschädigung von Seereisenden in der EU
wird dadurch entscheidend verbessert," betonte Loyola de Palacio, Vizepräsidentin
und für Energie und Verkehr zuständiges Mitglied der Kommission,
"da die geltenden Vorschriften in der EU sehr unterschiedlich sind und
manche Mitgliedstaaten nur sehr begrenzte Entschädigungen bei Tod
oder Verletzung von Seereisenden vorsehen."
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