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Bessere Haftungsregelungen zugunsten SeereisenderDie
Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Entscheidung
des Rates vorgelegt, durch die alle EU-Mitgliedstaaten Vertragsparteien
der neuen Übereinkunft der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation
(IMO) über Vorschriften zur Haftung von Seeverkehrsunternehmen gegenüber
Seereisenden werden. "Die Entschädigung von Seereisenden in der EU
wird dadurch entscheidend verbessert," betonte Loyola de Palacio, Vizepräsidentin
und für Energie und Verkehr zuständiges Mitglied der Kommission,
"da die geltenden Vorschriften in der EU sehr unterschiedlich sind und
manche Mitgliedstaaten nur sehr begrenzte Entschädigungen bei Tod
oder Verletzung von Seereisenden vorsehen."
Das neue Protokoll von 2002 zum Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See (das "Athener Protokoll") wurde am 1. November 2002 angenommen. Es behebt einige wichtige Lücken in den Vorschriften bezüglich der Haftung von Beförderern von Seereisenden auf internationaler Ebene. Das neue Athener Protokoll entspricht allen Anforderungen, die letztes Jahr von der Kommission aufgestellt worden waren. Es wird jetzt vorgeschlagen, dass alle EU-Mitgliedstaaten bis Ende 2005 diesem neuen Protokoll als Vertragspartei beitreten. Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |