Änderung schadenersatzsrechtlicher
Vorschriften
Am
1. August 2002 tritt das zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher
Vorschriften, das am 25. Juli 2002 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 50,
S. 2674, veröffentlicht wurde, in Kraft. Zentrale Bestandteile der
Neuregelung sind zum einen die Ausweitung des Schmerzensgeldanspruches,
zum anderen die Aufwertung der Naturalrestitution. Die Neuregelungen entfalten
auch im Reisevertragsrecht über die Schadenersatzvorschriften bzw.
die Vorschriften über die unerlaubte Handlung Anwendung.
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