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Stornierung von Reisen in "SARS-Gebiete"
Auch wenn ein Rücktritt von Reisen in von der SARS-Krankheit betroffene Gebiete nicht grundsätzlich kostenlos ist, so wird sich der Reisende jedoch derzeit auf höhere Gewalt berufen und den Reisevertrag gem. §  651j BGB kostenfrei kündigen können.
Kostenlose Reiserücktritte sind regelmässig nur möglich, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die entsprechende Region besteht. Hinsichtlich der SARS-Krankheit hat das Auswärtige Amt bislang lediglich Hinweise veröffentlicht (leichte Atemmasken, Vermeidung von Menschenkontakten).
Ist jedoch eine Gefährdung des Gesundheit durch den Reisenden nachweisbar und liegt diese über 25%, so liegt höhere Gewalt vor. Beispielsweise läßt sich in vielen betroffenen Regionen der menschliche Kontakt nicht vermeiden. In solchen Fällen kann der Reisende seine bereits gebuchte Reise sodann stornieren.

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