Auch
wenn ein Rücktritt von Reisen in von der SARS-Krankheit betroffene
Gebiete nicht grundsätzlich kostenlos ist, so wird sich der Reisende
jedoch derzeit auf höhere Gewalt berufen und den Reisevertrag gem.
§ 651j BGB kostenfrei kündigen können.
Kostenlose
Reiserücktritte sind regelmässig nur möglich, wenn eine
Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die entsprechende Region
besteht. Hinsichtlich der SARS-Krankheit hat das Auswärtige Amt bislang
lediglich Hinweise veröffentlicht (leichte Atemmasken, Vermeidung
von Menschenkontakten).
Ist
jedoch eine Gefährdung des Gesundheit durch den Reisenden nachweisbar
und liegt diese über 25%, so liegt höhere Gewalt vor. Beispielsweise
läßt sich in vielen betroffenen Regionen der menschliche Kontakt
nicht vermeiden. In solchen Fällen kann der Reisende seine bereits
gebuchte Reise sodann stornieren.
Mehr:
SARS
- Stornierung von Reisen
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