![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Tips zur richtigen ReklamationIn der Regel wird der Südseetraum
per Katalog
beim Reiseveranstalter gebucht. Dort findet der Erholungsuchende vollmundige
Beschreibungen der Reiseziele, geschmückt mit Fotografien einladender
Hotels.
Häufig aber sieht die Realität dann anders aus: Baustelle statt Meerblick, Discolärm statt erholsamer Ruhe, Minimalverpflegung statt opulentem Buffet. Jahr für Jahr beschweren sich rund eine halbe Million Urlauber über verpatzte Ferien. Ihre Klagen werden aber von den Gerichten in 85% der Fälle abgewiesen. Grund dafür sind in der Regel versäumte Fristen oder die mangelnde Beweisbarkeit der vorgetragenen Missstände. Wer sein Geld mit Erfolg einklagen will, sollte folgendes beachten: Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |