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Notfall im FlugzeugKommt es während eines
Flugs zu einer medizinischen Notfallsituation, so kann eine außernplanmäßige
Landung erforderlich werden, um die Versorgung des Reisenden sicherzustellen.
Der Flugkapitän kann hierzu selbständig eine Sicherheitslandung
veranlassen und verantworten. Auch wenn eine Abstimmung mit dem Bordpersonal
und einem eventuell an Bord befindlichen Arzt erfolgt, gilt letzen Endes
die Entscheidung des Flugkapitäns; diese erfolgt im Zweifel zugunsten
des Reisenden.
Muß ein passender Flughafen angesteuert werden und eine medizinisch initiierte Sicherheitslandung durchgeführt werden, verursacht dies nicht unerhebliche Kosten, für die die Krankenversicherung des Reisenden aufkommen muß und dies i.a. auch ohne Probleme tut. Einige Airlines tragen diese Kosten auch selber. Ein im Flugzeug anwesender Arzt, der in einem solchen Notfall Hilfe leistet, ist bei den großen Fluggesellschaften i.d.R. versichert und wird von diesen von der Haftung freigestellt. Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |