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Mobiles Parkverbot - Gefahr für den UrlaubsreisendenGerade
dann, wenn ein Fahrzeugnutzer sein Fahrzeug etwas länger als üblich
parkt - beispielsweise weil für eine Urlaubsreise kein teurer Flughafenparkplatz
genutzt wurde, sondern "in der Nähe" geparkt wurde, kann es vorkommen
dass man bei der Rückkehr eine böse Überraschung hat: Das
Auto wurde abgeschleppt und das obwohl eigentlich korrekt geparkt wurde.
Der Grund für den Abschleppvorgang ist in diesem Fall fast immer ein
mobiles Parkverbot.
Zwar darf nicht einfach so ein mobiles Parkverbot aufgestellt werden, um dann die betroffenen Fahrzeuge zu entfernen, es ist aber auch nicht erforderlich, dass das mobile Parkverbot auch tatsächlich vom Nutzer zur Kenntnis genommen wurde. Ein Parkverbot wird nämlich mit seiner Bekanntgabe - also dem Aufstellen - wirksam und gilt dann für alle Verkehrsteilnehmer. Ob der konkrete Verkehrsteilnehmer das mobile Parkverbot auch tatsächlich zur Kenntnis genommen ist jedoch unerheblich. Auch diese Fahrzeuge können wegen eines nachträglich angeordneten Parkverbotes abgeschleppt werden. Es genügt hier, wenn einige Tage vor der eigentlichen Anordnung bereits die Schilder aufgestellt werden und das Halteverbot angekündigt wird. Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |