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Luftverkehrssicherheit: Kommission erstellt EU-Liste in Passagierflugzeugen verbotener GegenständeDie
Kommission hat eine Verordnung mit einer Liste von Gegenständen verabschiedet,
die auf Flügen ab einem Flughafen in der Europäischen Union verboten
sind. Die neue Vorschrift verpflichtet die nationalen Behörden außerdem,
Fluggäste noch vor Ende des Abfertigungsvorgangs über den Inhalt
dieser Liste zu unterrichten. Die Liste könnte beispielsweise im Abfertigungsbereich
eines Flughafens ausgehängt werden und den Fluggästen die Möglichkeit
geben, die aufgeführten Gegenstände anderweitig unterzubringen,
z. B. im aufzugebenden Gepäck, und so ihre Einbehaltung an der Sicherheitskontrolle
zu vermeiden.
Die Liste verbotener Gegenstände ist nicht vollständig, da stets neue Arten von Waffen als potenziell gefährlich erkannt werden können. Beabsichtigt dagegen eine zuständige Behörde das Verbot eines Gegenstands, der nicht in der EU-Liste aufgeführt ist, so sollte sie die Fluggäste noch vor der Abfertigung davon in Kenntnis setzen. Selbstverständlich sind die Vollzugsbehörden weiterhin berechtigt, nicht aufgeführte Gegenstände auf der Grundlage einer ortsbezogenen Risikobewertung einzubehalten, wenn diese für potenziell gefährlich gehalten werden. Dennoch dürfte die neue Kommissionsverordnung sicherstellen, dass für die meisten Fluggäste und die meisten Gegenstände ein transparenteres und somit verständlicheres System zur Anwendung kommt als bisher. Die Kommission hat außerdem eine ähnliche, wenn auch kürzere Liste von Gegenständen verabschiedet, die im Frachtraum von Flugzeugen (d. h. im aufgegebenen Gepäck der Fluggäste) verboten sind. Ferner wurden gemeinsame Regeln für anderweitig verbotene Gegenstände festgelegt, die von Bediensteten in Sicherheitsbereichen verwendet werden. Dazu zählt auch Werkzeug für Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten. Die Kommission wird diese Liste mit Unterstützung eines Ausschusses dem Vertreter der Mitgliedstaaten angehören, rasch auf den neuesten Stand bringen. Folgende Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Flugzeugs mitgenommen werden: a) Gewehre, Feuerwaffen & Waffen Jedes Objekt, das in der Lage ist oder zu sein scheint, ein Projektil abzufeuern oder Verletzungen hervorzurufen, einschließlich: Alle Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten usw.) Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen Komponenten von Feuerwaffen (ausgenommen Zielfernrohre/ Zielgeräte) Luftpistolen, Gewehre und Schrotpistolen Signalpistolen Startpistolen Spielzeugpistolen aller Art Druckluftwaffen Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistole Armbrüste Katapulte Harpunen und Harpunenabschussgeräte Viehtötungsapparate Betäubungsgeräte oder Elektroschocker, z.B. Betäubungsstäbe, Elektroimpulsgeräte Feuerzeuge, die Feuerwaffen imitieren. b) Spitze/scharfe Waffen und scharfe Objekte spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich: Äxte und Beile Pfeile und Wurfpfeile Kanthaken Harpunen und Speere Eispickel Schlittschuhe alle Feststell- oder Springmesser, ungeachtet der Klingenlänge Messer, einschließlich Ritualmesser, mit Klingenlänge über 6 cm, aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um es als Waffe einsetzbar zu machen. Fleischerbeile Macheten Rasiermesser und -klingen (ausgenommen Sicherheits-Rasierer oder Einmal-Rasierer mit Klingen in Kassette) Säbel, Schwerter und Degen Skalpelle Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm Ski- und Wanderstöcke Wurfsterne Werkzeuge, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden können, z.B. Bohrer und Bohraufsätze, Teppich- und Kartonmesser, Universalmesser, alle Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen. c) Stumpfe Instrumente jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich: Baseball- und Softball-Schläger Keulen oder Schlagstöcke fest oder biegsam - z.B. Knüppel, Gummiknüppel und -stöcke Cricketschläger Golfschläger Hockeyschläger Lacrosseschläger Kayak- und Kanupaddel Skateboards Billiardstöcke Angelruten Kampfsportausrüstung, z.B. Schlagringe, Schläger, Knüppel, Totschläger, Nunchaku, Kubatons, Kubasaunts d) Sprengstoffe und brennbare Stoffe alle Sprengstoffe oder hochentzündlichen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich: Munition Sprengkapseln Detonatoren und Zünder Sprengstoffe und Explosivkörper Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern Minen und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände Granaten aller Art Gas und Gasbehälter, z.B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff - in großen Mengen. Feuerwerkskörper, Fackeln aller Art und sonstige pyrotechnische Erzeugnisse (einschließlich Kleinfeuerwerk ("party poppers") und Spielzeugpistolen mit Zündplättchen) Überallzündhölzer Rauchkanister oder Rauchpatronen Brennbare flüssige Kraftstoffe, z.B. Benzin, Diesel, Flüssiggas für Feuerzeuge, Alkohol, Ethanol. Farbe in Sprühdosen Terpentin und Farbverdünner Alkoholische Getränke von mehr als 70% vol. e) Chemische und toxische Stoffe alle chemischen oder toxischen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich: Säuren und Basen, z.B. Batterien, die auslaufen können ätzende oder bleichende Stoffe, z.B. Quecksilber, Chlor Abwehr- oder Betäubungssprays - z.B. Mace, Pfefferspray, Tränengas Radioaktives Material, z.B. medizinische oder gewerbliche Isotope Gifte Infektiöses oder biologisch gefährliches Material, z.B. infiziertes Blut, Bakterien und Viren spontan entzündliches oder brennbares Material Feuerlöscher Folgende
Gegenstände dürfen sich nicht im aufgegebenen Gepäck befinden: |