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Ansprüche bei Lawinenunfall
Schwere Unfälle von Reisenden können vor allem bei Berg-, Ski- und Trekkingreisen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Ist die unfallverursachende Aktivität Bestandteil der Leistungen aus dem Reisevertrag, so gelten die reisevertraglichen Haftungsgrundsätze (deliktische Haftung des Reiseveranstalters wegen Verkehrspflichtverletzung).

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