Einen
Kreditkarten-Blanko-Beleg als Sicherheitsleistung zu hinterlegen sollte
man sich gut überlegen. Dieses gilt insbesondere im Urlaub. Wird diese
Sicherheitsleistung mißbraucht, so bleibt einem keine Gelegenheit
diesem Mißbrauch zu widersprechen. Mit der Unterschrift leisten Sie
eine endgültige Verfügung über den betroffenen Geldbetrag.
Dieser unterschriebene Beleg kann nicht rückgängig gemacht werden.
(OLG München, Urteil v. 16.4.99, Az. 5 U 6738/98). Ohne Absicherung
einen solchen Blanko zu unterschreiben ist keinesfalls ratsam. Ist dies
dennoch notwendig, so sollten Sie auf jeden Fall den Kundendurchschlag
an sich nehmen.
Die
Zahlung ohne Unterschrift wird erst durch Sondervereinbarungen mit den
Kreditkartenunternehmen möglich.
Sie
können jeder Karten-Abbuchung uneingeschränkt und zeitlich unbegrenzt
widersprechen. Der Zahlungsempfänger hat sodann seinen Anspruch nachzuweisen.
Fehlt hier eine Unterschrift auf einem Kreditkartenbeleg, liegt keine vom
Kunden unterschriebene Rechnung i.V.m. den Kreditkartendaten vor, sind
die Chancen der Rückerstattung recht hoch.