Bis 31.12.2004 Kerosinzuschläge
zurückfordern!
Die
im Jahr 2000 unberechtigt verlangten Kerosinzuschläge können
noch bis zum 31.12.2004 bei den Reiseveranstaltern zurückverlangt
werden.
Nach
diesem Datum verjähren etwaige Ansprüche. Viele Veranstalter
haben sich bereits bereit erklärt, die Beträge anstandslos zu
erstatten.
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