Gem. § 651e BGB kann der Reisevertrag vor Antritt der Reise gekündigt werden, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt feststeht, daß die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt würde.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Reiserecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.