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Hotel noch nicht fertig - kündigen?

Gem. § 651e BGB kann der Reisevertrag vor Antritt der Reise gekündigt werden, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt feststeht, daß die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt würde.

Dies ist u.a. dann der Fall, wenn die Anlage, in der der Urlaub gebucht wurde, bis zum Reisebeginn nicht fertiggestellt wäre. Kann dahingegen davon ausgegangen werden, daß die Fertigstellung der Anlage bereits erfolgt ist und damit auch etwaige Restarbeiten bis zum Beginn der Reise erledigt sein werden, ist eine auf § 651e gestützte Kündigung ausgeschlossen.

Der Reisevertrag gibt i.d.R. keinen Anspruch darauf, daß die Anlage schon vor dem Beginn des Aufenthalts fertiggestellt ist. Finden sich aber in den Medien verstärkt Hinweise darauf, daß die Bauarbeiten sich so verzögert haben, daß die rechtzeitige Fertigstellung ausgeschlossen oder unwahrscheinlich ist, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden über den Stand der Fertigstellung wahrheitsgemäß Auskunft
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