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Ergänzende Bestimmungen zum Haftungsrecht im Luftverkehr vorgelegtDie
Vorschriften über die Haftung aus dem Beförderungsvertrag und
die Versicherungspflicht für Passagierschäden im Luftverkehrsgesetz
sollen neu gefasst und inhaltlich an das künftig internationale und
auf europäischer Ebene geltende Recht angepasst werden.
Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (15/2359) vorgelegt. Das so genannte Warschauer Abkommen, das für die Haftung bei Passagier- und Güterschäden in der internationalen Zivilluftfahrt bisher maßgebliche Recht, wurde zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) geändert und auf eine neue Grundlage gestellt. Die Europäische Gemeinschaft (EG), in deren Zuständigkeit Teile des Übereinkommens fallen, hat die Ratifikation dieses Übereinkommens beschlossen. Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |