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Ergänzende Bestimmungen zum Haftungsrecht im Luftverkehr vorgelegt

Die Vorschriften über die Haftung aus dem Beförderungsvertrag und die Versicherungspflicht für Passagierschäden im Luftverkehrsgesetz sollen neu gefasst und inhaltlich an das künftig internationale und auf europäischer Ebene geltende Recht angepasst werden.
Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (15/2359) vorgelegt. Das so genannte Warschauer Abkommen, das für die Haftung bei Passagier- und Güterschäden in der internationalen Zivilluftfahrt bisher maßgebliche Recht, wurde zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) geändert und auf eine neue Grundlage gestellt. Die Europäische Gemeinschaft (EG), in deren Zuständigkeit Teile des Übereinkommens fallen, hat die Ratifikation dieses Übereinkommens beschlossen.
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