Bei Buchung einer Reise über das Internet bzw. per e-mail gelten die Vorschriften der §§ 312 e,f BGB. Gem. § 312 e Abs. 1 Nr. 3 BGB muss der Reiseveranstalter die bei ihm elektronisch eingehende Bestellung unverzüglich elektronisch bestätigen.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Reiserecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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