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Buchung per e-mailBei Buchung einer Reise über das Internet bzw. per e-mail gelten die Vorschriften der §§ 312 e,f BGB. Gem. § 312 e Abs. 1 Nr. 3 BGB muss der Reiseveranstalter die bei ihm elektronisch eingehende Bestellung unverzüglich elektronisch bestätigen.
Der Begriff "unverzüglich" kann hier in der Regel allenfalls ein oder zwei Tage bedeuten. Eine Abweichung von dier genannten Vorschrift, etwa durch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters, ist gem. § 312 f BGB unwirksam.
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