![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Pflicht zur Anbringung des D-SchildesFür
Reiseziele außerhalb der Europäischen Union benötigen Reisende
für ihr Fahrzeug weiterhin grundsätzlich das große ovale
D-Schild. Insofern ist unerheblich, ob das Fahrzeug über das Euro-Nummernschild
mit integriertem Nationalitätszeichen verfügt, oder ob ein altes
Kennzeichen angebracht ist. Eine Ausnahme bilden die Schweiz, Liechtenstein
und Norwegen. In diesen Ländern reicht das kleine D im Euro-Nummernschild
aus.
Auch in den EU-Staaten besteht weiterhin die Pflicht zur Führung des D-Schildes, wenn an Auto oder Motorrad noch die alten polizeilichen Kennzeichen angebracht sind. Reisende, die ohne das vorgeschriebene Nationalitätenkennzeichen gefasst werden, müssen dann eine Geldbuße zahlen, die je nach Land bis zu 60 EUR betragen kann. Von der Pflicht zur Anbringung eines D-Schildes sind Autofahrer befreit, deren Fahrzeug über ein EU-Nummernschild verfügt und die in eines der 15 EU-Mitgliedsländer, die Schweiz, Liechtenstein oder Norwegen reisen. EU-weit wird das alte Länderkennzeichen durch das Eurokennzeichen mit integriertem blauen Nationalitätszeichen ersetzt. Für das ovale D-Schild ist eine Breite von 17,5 und eine Höhe von 11,5 Zentimeter vorgeschrieben. Kleinere D-Schilder sind ebenso wenig erlaubt wie Schilder mit Landes- oder Stadtwappen. |